Die Zulassung als Heilpraktiker für Physiotherapie ermöglicht Physiotherapeuten den „First Contact“, also den Direktzugang zum Patienten. Sie dürfen ohne ärztliche Weisung sofort physiotherapeutisch behandeln. Damit ist die Kostenerstattung durch private Krankenkassen und durch Beihilfestellen ohne ärztliches Attest möglich. Die Abrechnung der physiotherapeutischen Behandlung erfolgt in diesem Fall als heilpraktische Leistung über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker*innen.